Meldebescheinigung Erteilung einfach
Kurzbeschreibung
Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
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Anmeldung mit elektronischen Personalausweis erforderlich
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Kostenpflichtig
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.
Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten.
Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.
Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.
Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
keine
Persönliche Beantragung
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Schriftliche Beantragung
Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr. Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg. Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
| Name | Typ | Kosten |
|---|---|---|
| Meldebescheinigung - Einfach | Verwaltungsgebuehr | kostenfrei |
Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine.
Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
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Anmeldung mit elektronischen Personalausweis erforderlich
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Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtungen
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Einwohnerservice
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- Straße: Mühlenstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 33824 Ort: Werther (Westf.)
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- Telefon:
05203 705-46
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05203 705-45
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Telefon: 05203 705-44
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Telefon: 05203 705-44